30. Januar 2020

Debatte um Rundbrief des Landesschulamts!

Till­schnei­der: Kein Maul­korb, eine not­wen­di­ge Erin­ne­rung an die poli­ti­sche Neutralität!

Der Lin­ken-Abge­ord­ne­te Tho­mas Lipp­mann hat in der heu­ti­gen Land­tags­sit­zung einen Rund­brief des Lan­des­schul­amts scharf kri­ti­siert. Das Schrei­ben an die all­ge­mein­bil­den­den und berufs­bil­den­den Schu­len des Lan­des zum Volks­be­geh­ren des Bünd­nis­ses „Den Man­gel been­den!“ wür­de die Demo­kra­tie beschä­di­gen und Leh­rer einschüchtern.

Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Spre­cher der AfD-Frak­ti­on für Bil­dung, Kul­tur und Wissenschaft:

„Bil­dungs­mi­nis­ter Tull­ner mag für vie­les zu kri­ti­sie­ren sein, der von Gewerk­schafts­funk­tio­när Lipp­mann monier­te Rund­brief gehört nicht dazu! Das Schrei­ben, das der AfD-Frak­ti­on vor­liegt, ist ein sehr sach­li­cher Hin­weis auf die Neu­tra­li­täts­pflicht im öffent­li­chen Dienst (Art. 91 Abs. 1 Landesverfassung).

Der Brief stellt klar, dass das Volks­be­geh­ren durch die Ver­fas­sung geschützt ist, Leh­rer aber in dienst­li­cher Eigen­schaft nicht dafür wer­ben und wäh­rend der Dienst­zeit kei­ne Unter­schrif­ten sam­meln dür­fen. In dif­fe­ren­zier­ter Wei­se wird bei­spiels­wei­se aus­ein­an­der­ge­setzt, dass zwar am Schwar­zen Brett ein Hin­weis auf das Volks­be­geh­ren zuläs­sig ist, aber auf dem übri­gen Schul­ge­län­de kei­ne Flug­schrif­ten ver­teilt wer­den dürfen.

Die AfD-Frak­ti­on begrüßt die­ses Schrei­ben, weil es den Leh­rern auf­zeigt, was ihnen erlaubt ist, und weil es lin­ke Leh­rer in ihre Schran­ken weist. Lin­ke Leh­rer errei­chen ihre Zie­le durch den sub­ti­len Auf­bau von Grup­pen­zwang, der den Ein­zel­nen dazu nötigt, Anlie­gen zu unter­stüt­zen, die er bei frei­er Ent­schei­dung nicht unter­stützt hät­te. Das Rund­schrei­ben des Lan­des­schul­amts ver­hin­dert, dass sich solch ein Grup­pen­zwang auf­baut. Ange­sichts lin­ker Umtrie­be an unse­ren Schu­len ist dies lei­der notwendig.“