18. August 2019

Tillschneider zum neuen Hochschulgesetz: Ein Flickwerk ohne Ambitionen

Mit Schrei­ben vom 17. Sep­tem­ber 2019 hat die Lan­des­re­gie­rung ihren Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Hoch­schul­ge­set­zes offi­zi­ell dem Land­tag zur Ver­fü­gung gestellt. Wis­sen­schafts­mi­nis­ter Prof. Dr. Wil­ling­mann (SPD) will unter ande­rem das Beru­fungs­recht für neue Pro­fes­so­ren auf die Hoch­schu­len über­tra­gen, Lang­zeit­stu­di­en­ge­büh­ren abschaf­fen und die Situa­ti­on des aka­de­mi­schen Mit­tel­baus verbessern.

Dazu erklärt Dr. Hans-Tho­mas Till­schnei­der, Spre­cher für Bil­dung, Kul­tur und Wis­sen­schaft der AfD-Frak­ti­on im Land­tag von Sach­sen-Anhalt: „Der voll­mun­dig ange­kün­dig­te Gesetz­ent­wurf des Wis­sen­schafts­mi­nis­ters zeich­net sich im Grun­de nur durch mar­gi­na­le Ände­run­gen aus, die teil­wei­se so unbe­deu­tend sind, dass es sich kaum lohnt, näher dar­auf ein­zu­ge­hen. Eini­ge Vor­schlä­ge kön­nen wir aus­drück­lich begrü­ßen, ande­re leh­nen wir ent­schie­den ab. Eine kla­re Linie ist nicht erkennbar.

Die in Aus­sicht gestell­te Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on von Pri­vat­do­zen­ten, außer­plan­mä­ßi­gen Pro­fes­so­ren und Mit­glie­dern des aka­de­mi­schen Mit­tel­baus ist aus unse­rer Sicht längst über­fäl­lig. Glei­ches gilt für die Ent­schei­dung, wis­sen­schaft­li­che Ver­öf­fent­li­chun­gen in digi­ta­ler Form kos­ten­los zugäng­lich zu machen. Der freie Aus­tausch von Wis­sen stellt eine Vor­aus­set­zung für den wis­sen­schaft­li­chen Fort­schritt dar und muss durch die Uni­ver­si­tä­ten geför­dert wer­den. In die­sem Sin­ne stim­men wir auch der beab­sich­tig­ten Abschaf­fung von Lang­zeit­stu­di­en­ge­büh­ren zu – Bil­dung ist schließ­lich kei­ne Ware, son­dern ein hohes Gut, des­sen Aneig­nung zwar von den indi­vi­du­el­len Bega­bungs­vor­aus­set­zun­gen abhängt, aber in kei­nem Fall vom Geld­beu­tel abhän­gen darf. Eine wei­te­re sinn­vol­le Neue­rung besteht in der Libe­ra­li­sie­rung der Anwe­sen­heits­pflicht. Wich­tig ist, dass gelernt wird, nicht wo.

Was wir jedoch ent­schie­den ableh­nen, sind die Plä­ne zur voll­stän­di­gen Über­tra­gung des Beru­fungs­rechts auf die Hoch­schu­len des Lan­des. Zwar setzt sich die AfD seit ihrer Grün­dung für den Erhalt der Frei­heit von For­schung und Leh­re ein, aller­dings wäre es falsch, den Zustim­mungs­vor­be­halt des Minis­te­ri­ums bei der Beset­zung von Pro­fes­su­ren – und damit von Schlüs­sel­po­si­tio­nen des aka­de­mi­schen Betriebs – gänz­lich zu strei­chen. Für schlicht­weg über­flüs­sig hal­ten wir indes­sen das Ansin­nen, eine soge­nann­te Pro­mo­vie­ren­den­ver­tre­tung ein­zu­rich­ten und damit eine wei­te­re Mit­glie­der­grup­pe im ohne­dies schon zer­split­ter­ten Hoch­schul­sys­tem zu eta­blie­ren und die Büro­kra­tie der Hoch­schul­ver­wal­tung wei­ter wuchern zu lassen.

Die schlimms­te Neue­rung des Gesetz­ent­wurfs besteht frei­lich in der Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en. Anders als bei der Gleich­be­rech­ti­gung – wel­che wir klar befür­wor­ten – geht es bei der Gleich­stel­lung nicht dar­um, bei­den Geschlech­tern die glei­chen Chan­cen zu ermög­li­chen, son­dern dar­um, die Stel­len­be­set­zun­gen von poli­tisch moti­vier­ten Geschlech­ter­quo­ten abhän­gig zu machen. Die Qua­li­fi­ka­ti­on der Bewer­ber tritt hier­bei in den Hintergrund.“